c2L05 - Umgang mit Bildern

Zuletzt geändert von Daniel Nübling am 2022/08/03 08:12

Umgang mit Bilder

Wann darf ich welche Bilder verwenden oder gar veröffentlichen? Worauf muss ich dabei achten? Und woher bekomme ich Bilder, die ich bedenkenlos nutzen kann? 

Vorbereitung

Diese Übung konzentriert sich auf den Umgang mit Bildern im Internet. Sollte die Übung als eigenständige Übung angeboten werden, empfiehlt sich zumindest eine kurze Einführung in das Thema „Nutzungsrechte und Urheberrechte“ wie in der vorherigen Übung angedacht.

Das grundlegende Wissen findet sich in dem entsprechenden Kapitel in unserem CUMILA Handbuch. In der Übungsbeschreibung finden sich zudem weitere Links auf weiterführende Informationen.

Methode / Prozessbeschreibung

Die folgende Beschreibung ist als Anregung für eine Unterrichtseinheit gedacht.

Es gibt insgesamt 3 Bestandteile, in denen sich die Lernenden mit einzelnen Aspekten rund um die Nutzung von Bildmaterial auseinandersetzen sollen. Da das Thema recht umfangreich ist, obliegt es dem Lehrenden den Umfang und die Tiefe der Lerneinheit an die Gruppe anzupassen.

Grundlagen

Bildrechte und Recht am eigenen Bild

  • Einstiegsfrage: „Was muss ich bei der Verwendung von Fotos beachten?“
  • Die Teilnehmenden werden nach ihrem Kenntnisstand bzgl. Bildrechten gefragt. Die Rückmeldungen können gesammelt werden. Eventuelle offene Fragen werden notiert. 
  • Der Lehrende klärt die Lernenden darüber auf, was bei der Verwendung von Bildern alles beachtet werden muss. Hier kann die „Checkliste Bildrechte“ zum Einsatz kommen.
  • Weiterführende Information:

Panoramafreiheit

  • Einstiegsfrage: „Dürfen wir im öffentlichen Raum alles Fotografieren, was wir sehen?“, „Welche Rechte könnten dabei verletzt werden?“
  • Danach kann das Merkblatt zum Thema Panoramafreiheit ausgeteilt und besprochen werden.
  • Anschließend bekommen die Lernenden den Auftrag im Internet zu recherchieren ob es spezielle Ausnahmen zur Panoramafreiheit gibt.
    Hier bietet sich als Suchbegriff „panoramafreiheit eiffelturm“ an.
    • „[…] während Fotos vom weltberühmten Stahlturm an sich jederzeit veröffentlicht werden dürfen, gilt für die nächtliche Illumination ein Verbot. Grund ist der künstlerische Wert des Lichtspektakels: Während die Rechte des Turmerbauers Gustave Eiffel 70 Jahre nach seinem Tod im Jahr 1993 erloschen sind, gilt diese Verwertungsfreiheit nicht in der Nacht. Denn Pierre Bideau hat die Lichtershow erst 1985 angeschaltet, währenddessen herrscht also Fotoveröffentlichungsverbot.“ […] „"Doch nun die gute Nachricht: […] der Copyright-Hinweis ist bei privater Nutzung ausreichend".“
    • Source (DE) https://www.sueddeutsche.de/reise/sehenswuerdigkeiten-fotos-verbot-1.4678056

Übungsaufgabe Bildrechte

  • Die Lernenden sollen basierend auf dem Gelernten einen eigenen Entscheidungsbaum aufzeichnen. Als Grundlage dient das Arbeitsblatt „Übung Entscheidungsbaum“

„Lizenzfreie“ Bilder?

  • Einstiegsfrage: „Darf ich ein x-beliebiges Bild aus dem Internet verwenden?“ – In diesem Falle sollte die Antwort der Lehrenden einstimmig „nein“ lauten, da für das entsprechende Bild seitens des Urhebers kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Dies dienst als Überleitung zur Vorstellung gängiger Bilddatenbanken im Internet.
  • Der Lehrenden stellt das Prinzip der Bilddatenbanken kurz vor.
  • Im Anschluss sind die Lernenden aufgefordert, die Bestimmungen einzelner Bilddatenbanken zu bewerten. Welche Voraussetzungen gibt es für eine Nutzung der Bilder? Ist die Nutzung kostenlos? Muss bei einer Nutzung ein Copyright-Hinweis ergänzt werden?
  • Zur Umsetzung kann das Arbeitsblatt „Übung Bilddatenbanken“ genutzt werden.

Download Material

References

DE

 

Short facts

ZielgruppeErwachsene und Jugendliche
AufbauPlenum & Einzelarbeit
Zeit45 min.
Material
  • PC
  • Internet
  • Material (see below)